Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Seit einigen Jahren sind Ärzte verpflichtet, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Über diese werden Patientendaten zentral verteilt. Wer sich nicht anschließt muss Honorarkürzungen akzeptieren. Ein Teil der Ärzte hat jedoch Bedenken wegen des Datenschutzes und ist vor Gericht gezogen.