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Die gesetzlichen Vorschriften sehen zahlreiche Möglichkeiten vor, Arbeitnehmenden Entgeltbestandteile steuerfrei zufließen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Erfahren Sie, wie sich die steuerfreien Aufwandsentschädigungen auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung auswirken.