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Die gesetzlichen Vorschriften sehen zahlreiche Möglichkeiten vor, Arbeitnehmenden Entgeltbestandteile steuerfrei zufließen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG). Erfahren Sie, wie sich diese steuerfreien Aufwandsentschädigungen auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung auswirken.