Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Wie bereits 2020 hat der Gesetzgeber die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung übergangsweise von März bis Oktober 2021 erhöht. Aufgrund einer Bestandschutzregelung wirken die neuen Zeitgrenzen aber erst ab Inkrafttreten des entsprechenden Änderungsgesetzes.