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Wie bereits 2020 sollen die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung angehoben werden. Das wurde am 31. März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Zudem sollen Arbeitgeber künftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten.
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