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Feiertagszuschläge wie zum Beispiel an den Ostertagen oder am Maifeiertag sind für Arbeitnehmende attraktiv, besonders wenn sie abgabenfrei bleiben. Doch wann ist dies der Fall? Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht. Lesen Sie, was zu beachten ist.