Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Seit Ende 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewähren. Die Regelung zur sogenannten Inflationsausgleichsprämie gilt bis Ende 2024. Die Verwaltung hat zu Einzelfragen Stellung genommen. Nachfolgend erfahren Sie, was zu beachten ist.