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Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Arbeitgeber Mobilfunkgeräte zum Preis von einem Euro ankauft, um sie anschließend steuerfrei an die Beschäftigten zu überlassen und die Mobilfunkkosten zu übernehmen. Das besagt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München. Dennoch bleibt die Steuerfreiheit in solchen Fällen strittig.