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Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten. Beim Dienstwagen handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Aktuell hat die Verwaltung die Möglichkeit von Pauschalen ausgeweitet.