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Ein Krankenbesuch bei der Mutter ihres Lebensgefährten endete vor Gericht. Die Schwiegertochter in spe entsorgte benutzte Papiertücher in den Ofen. Sie wusste und bemerkte nicht, dass sich darin der Zahnersatz der Kranken befand. Diese verlangte wegen des Versehens der Besucherin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe.