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Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dies soll durch die Einführung einer Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer erreicht werden. Doch der vom Bundeskabinett am 24.3.2021 beschlossene Gesetzentwurf enthält auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften.
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