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Nutzt eine Berufsbetreuerin die Situation eines einsamen und hilfebedürftigen Mannes aus, um sich, kurz nachdem sie die Betreuung für diesen übernommen hat, selbst als Erbin einsetzen zu lassen, ist das Testament sittenwidrig und nichtig. Hinzu kam hier allerdings fehlende Testierfähigkeit des Erblassers.