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Im Vergleich zu PCR- und Antigen-Tests haben Corona-Selbsttests den großen Vorteil, dass Testungen schnell, günstig und ohne medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden können. Am Dienstag, 13. April 2021, hat das Bundeskabinett die Testpflicht für Unternehmen beschlossen, damit Infektionen schnell erkannt und Corona-Ausbrüche verhindert werden. Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben sind bei der Durchführung von Coronatests im Betrieb zu beachten?
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