Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Das zögerliche Verhalten der Bundesregierung beim Reduzieren der Stickoxidwerte in Städten war der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt hat der EuGH die Bundesrepublik wegen systematischer und anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid verurteilt. Einschneidende Folgen dürfte das Urteil für Deutschland allerdings nicht haben, denn inzwischen sind die Luftwerte deutlich besser geworden.