Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie sowie sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern sollen künftig als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Auch die StPO wurde verschärft. Dringend schwerer Taten Verdächtige sollen grundsätzlich in Untersuchungshaft. Dies hat der Bundestag trotz Kritik an der Gefahr der Stigmatisierung Jugendlicher beschlossen.
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