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Verunfallen beschäftigte Personen auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause oder andersrum, liegt regelmäßig ein Arbeitsunfall vor. Wie es sich verhält, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf dem Weg von einer privaten Veranstaltung zur eigenen Wohnung verunglückt, um Arbeitsschlüssel und -unterlagen von dort abzuholen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden.
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