Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Ein Beschäftigter, der sich auf einer Geschäftsreise befindet, steht nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen während des Abendessens in einem Restaurant auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







