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Behinderte Pflegeheimbewohner müssen nach einer Gerichtsentscheidung nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln. Das teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit. Grundlage dafür ist ein Beschluss in einem Eilverfahren eines 52-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes, der seit Februar 2019 in einem Pflegeheim im Harz lebt.