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Die Werbung mit dem Verzicht auf den Eigenanteil bei der Abgabe von FFP2-Masken gegen Berechtigungsschein für Menschen über 60 und solche mit bestimmten Erkrankungen ist unlauter und deshalb nicht zulässig. Eine Versandapotheke die sich für diese Marketingidee entschieden hatte, musste nach einem Urteil des LG Düsseldorf ihre entsprechende Werbung wieder von der Homepage nehmen.