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Bald geht es für viele Beschäftigte in den lang ersehnten Sommerurlaub. Was aber, wenn Kollegen oder der Chef in der Urlaubszeit Fragen haben? Müssen Arbeitnehmer über das Diensthandy erreichbar sein oder Arbeitsmails checken? Verstößt es gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht, nicht erreichbar zu sein? Oder gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit?
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
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