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Trotz der Tatsache, dass seine Ehefrau zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits schwer an Krebs erkrankt war und nur drei Monate später verstarb, hat der verwitwete Ehemann Anspruch auf eine Witwerrente aus ihrer Versicherung. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Die Vermutung, dass die Heirat lediglich aus Versorgungsabsicht erfolgte, konnte widerlegt werden.