Ein Arbeitnehmer beendete sein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig und verlangte die Nachzahlung einer fiktiven Vollzeitvergütung. Vor dem LAG Hamm hatte er damit keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit gerade kein Wertguthaben angespart wird.
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