Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Ein Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft veröffentlichte im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel einige Social-Media-Posts, die den Arbeitgeber zur Kündigung bewogen. Das Arbeitsgericht Halle erklärte die ordentliche Kündigung für rechtmäßig.