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Wer eine schwache Arbeitsleistung zeigt, wird oft als “Low Performer” bezeichnet. Zwei Mitarbeitenden, die in ihrem Job im Bereich des Bürgertelefons zu wenig Telefonanrufe entgegennahmen, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Die Kündigungen waren wirksam, urteilte das Arbeitsgericht Bremen.