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Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Einen Mitarbeiter, der dies verweigert, muss er nicht beschäftigen – auch nicht im Homeoffice. Das entschied das LAG Köln. Dabei ging es auch um eine Befreiung von der Maskenpflicht per Attest.