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Im Eilverfahren haben sich der Betriebsrat eines Cateringunternehmens und sein Vorsitzender gegen ein Hausverbot gewehrt, das der Arbeitgeber dem Vorsitzenden wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung ausgesprochen hatte. Das Zutrittsverbot sei eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit, stellte das LAG Hessen klar.