Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Das LAG Baden-Württemberg hat einen Arbeitgeber dazu verurteilt, Schadensersatz an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen. Der Arbeitgeber hätte nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht weiter mit Fotos und Videos des ausgeschiedenen Mitarbeiters werben dürfen.