Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Beschäftigte müssen in ihrer Freizeit nicht auf dienstliche SMS reagieren – auch nicht, wenn der Chef schreibt. Das hat das LAG Schleswig-Holstein im Fall eines Rettungssanitäters entschieden. Der Arbeitgeber hatte ihm eine Abmahnung erteilt und Stunden abgezogen.