Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Weil er zwei Jägermeisterfläschchen aus dem Warenlager gestohlen haben soll, kündigte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter fristlos. Die Kündigung hatte vor dem LAG Nürnberg jedoch keinen Bestand. Der Arbeitgeber konnte weder Videoaufzeichnungen vor Gericht geltend machen noch auf eine Verdachtskündigung umschwenken.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







