Weil er zwei Jägermeisterfläschchen aus dem Warenlager gestohlen haben soll, kündigte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter fristlos. Die Kündigung hatte vor dem LAG Nürnberg jedoch keinen Bestand. Der Arbeitgeber konnte weder Videoaufzeichnungen vor Gericht geltend machen noch auf eine Verdachtskündigung umschwenken.
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