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Eine Maskenpflicht auch für Fahrer einer beruflichen Fahrgemeinschaft sah die Niedersächsische Corona-Verordnung sah vor. Per Eilverfahren ging ein Rechtsanwalt dagegen vor und errang vor dem OVG Lüneburg einen Sieg. Die Verkehrssicherheit spielte eine ganz wesentliche Rolle bei der Entscheidung. Die Corona-VO wurde zum 24.4.2021 an die Entscheidung angepasst.