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Werden Arbeitnehmende auf Dienstreisen von ihrem Arbeitgeber verpflegt, müssen grundsätzlich die Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Nicht immer ist klar, wann aus lohnsteuerrechtlicher Sicht eine “Mahlzeit” vorliegt und in welchen Fällen eine Kürzung unterbleiben kann. Besondere Streitfälle gibt es an Bord von Flugzeugen.