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Die Künstlersozialkasse (KSK) führt den Einzug der Beiträge zur Künstlersozialversicherung durch. Aufgrund der coronabedingten Einnahmeausfälle erhält die KSK nun einen Bundeszuschuss. Außerdem wird die Verdienstgrenze von Künstlerinnen und Künstlern für nicht-künstlerischer Arbeit angehoben.