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Ein niedersächsischer Obstbauer scheiterte vor dem Landessozialgericht beim Versuch, die Beitragspflicht für seine Erntehelfer zu umgehen. Da diese berufsmäßig beschäftigt waren bestätigte das Gericht die Forderung der Deutschen Rentenversicherung von rund 58.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen.