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Das Bundeskabinett ließ am 6.11.2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben. Damit stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2025 bei 73.800 Euro liegen. Die weiteren Werte im Überblick.