Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Der Referentenentwurf der “Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024” wurde veröffentlicht. Demnach soll die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 1. Januar 2024 bei 69.300 Euro liegen. Die weiteren voraussichtlichen Werte im Überblick.