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Mit dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2025 bei 73.800 Euro liegen. Die weiteren Werte im Überblick.