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Zum 1.1.2025 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht, sofern der Bundesrat am 22.11.2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren lässt. Die allgemeine JAEG steigt dann zum Jahreswechsel auf 73.800 Euro, die besondere JAEG auf 66.150 Euro. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben.