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Während der Elternzeit üben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Beschäftigung mit verminderter Arbeitszeit aus. Teilweise wird dabei die Elternzeit nur für einen relativ kurzen Zeitraum in Anspruch genommen. Dabei muss unbedingt berücksichtigt werden, dass sich versicherungsrechtliche Auswirkungen besonders für höherverdienende Arbeitnehmende ergeben können. Mehr dazu lesen Sie hier.