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Zum 1. Januar 2024 wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen erhöht. Ein Minijob liegt dann vor, wenn die zu erwartenden Entgeltansprüche des Arbeitnehmers pro Jahr 6.456 Euro nicht überschreiten. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zur Beendigung des Minijobs.