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Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: das Entgelt im Minijob darf nicht mehr als 6.672 Euro pro Jahr betragen. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.