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Das Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit gehört zum Alltag. Geschieht dabei ein Unfall, kann der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist, ob der Unfall sich auf dem Weg ereignete oder in den Toilettenräumen selbst. Der Versicherungsschutz endet regelmäßig mit dem Durchschreiten der Tür, die zur Toilettenanlage führt.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2023 (März bis Mai)
27. Januar 2023 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 3/2022 (September bis November)
5. September 2022 | Mandanteninformation