Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Das Aufsuchen einer Sanitäranlage während der Arbeitszeit gehört zum Alltag. Geschieht dabei ein Unfall, kann der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist, ob der Unfall sich auf dem Weg ereignete oder in den Toilettenräumen selbst. Der Versicherungsschutz endet regelmäßig mit dem Durchschreiten der Tür, die zur Toilettenanlage führt.