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Im Entwurf eines neuen Bundestariftreuegesetzes findet sich eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung zum digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben. Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller fragt sich, warum das ausgerechnet an dieser Stelle mit hinein gemogelt wurde und rechnet vor, warum sich der Gesetzgeber bei den Kosten für die Arbeitgeber gewaltig verschätzt.