Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung einer Knieverletzung während des angeleiteten Dienstsports als Dienstunfall abgewiesen. Die 7. Kammer des Gerichts entschied, dass das Unfallereignis nicht die wesentliche Ursache für die Verletzung sei und der Zusammenhang zum dienstlichen Kontext fehle.