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Die Bundesregierung hat am 19.6.2024 Änderungen zu dem Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht soll zukünftig der Abschluss von Arbeitsverträgen sowie Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in Textform ausreichend sein. Ein Nachweis in Papierform wäre dann nur noch auf Verlangen des Arbeitnehmers oder in Ausnahmefällen erforderlich.