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Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein “Wachstumschancengesetz” beschlossen. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Abs. 2 EStG.