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Betreuung wird angeordnet, wenn Volljährige aufgrund psychischer Krankheit oder  körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht besorgen können. Immer wieder kommt es zu Fragen zum Selbstbestimmungsrecht der Betreuten. Nun soll eine Reform die Rechte Betreuter sowie Qualifizierung und Kontrolle der Betreuer stärken.