Die Berechnung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen ist in den letzten Jahren mehrfachen Änderungen unterlegen. Auch durch das steuerliche Investitionssofortprogramm, welches am 11.7.2025 die Zustimmung des Bundesrats erfahren hat, sind Neuerungen hinzugekommen. Hier finden Sie kurz und knapp zusammengefasst, welche Werte und Prozentsätze ab wann gelten.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
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