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Am 7. Juni 2021 wurde die CoronaImpfV (Coronavirus-Impfverordnung) geändert. Seitdem können auch Betriebsärzte Coronavirus-Schutzimpfungen durchführen. Dadurch stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Impfstoffes aufkommt und wer die Kosten für die Leistung der Betriebsärzte trägt.