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Der europaweit beabsichtigte Hinweisgeberschutz führt bereits heute zu konkreten Pflichten für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Arbeitgeber trifft die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen, bestimmte öffentliche Stellen müssen auch externe Meldestellen betreiben. Das in Teilen angepasste Hinweisgeberschutzgesetz wurde nach langem Hin und Her und nach Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss am 11. Mai 2023 vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 12. Mai 2023 zu.