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Es handelt sich um ein Reihengeschäft, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen. Völlig unproblematisch sind alle Reihengeschäfte im Inland, weil auf jeder Lieferstufe die deutsche Umsatzsteuer anfällt. Sobald aber ausländische Unternehmer beteiligt sind, kommt es darauf an, den Ort der Lieferung exakt zu bestimmen.